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Bakteriostatische Ausrüstung |
Während die antimikrobielle (bakterizide Ausrüstung) Behandlung den Zweck hat, Mikroorganismen abzutöten oder deren Wachstum weitestgehend zu hemmen, beschränkt sich die bakteriostatische Ausrüstung auf eine Hemmwirkung der Bakterien. Die dafür eingesetzten Produkte (wie z. B. Irgasan) müssen toxilogisch völlig unbedenklich sein und eine befriedigende Wasch beständigkeit aufweisen. Auch eine "Silikonisierung" erweist sich als schmutzabweisend und somit als baktertostatisch.
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Bleichen |
Um das erwünschte "Schneeweiß" zu erlangen, muß bei natürlichen Fasern (wie Baumwolle, Leinen) in der Regel die unansehnliche Naturfarbe des Spinnstoffs, die meist gelblich oder bräunlich ist, beseitigt oder besser verwandelt werden. Wichtig ist dabei, daß die Faser selbst unversehrt bleibt. Das geschah früher bei Baumwoll- und Leinenerzeugnissen, indem man das Gewebe naß auf den Rasen breitete und der Einwirkung von Luft, Feuchtigkeit und Sonnenlicht aussetzte. Heute wird ausschließlich mit Chemikalien wie Chlor, Wasserstoffsuperoxyd, Natriumchlorit oder anderen Bleichmitteln gearbeitet. Die toxikologisch unbedenkliche "Sauerstoffbleiche" wird immer mehr in den Industriestaaten angewandt. Um das erreichte Weiß noch zu verschönern, wendet man vielfach zusätzliche optische Aufheller (siehe dort) an. Optische Aufheller sind farblose Chemikalien - auch Weißtöner genannt - mit deren Lösungen das Gewebe behandelt wird.
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Brennverhalten |
Die "Brennbarkeit" ist bei den verschiedenen Spinnstoffen (wie Baumwolle, Wolle, Chemiefasern) recht unterschiedlich, d. h. beim Flammpunkt, der Selbstentzündungstemperatur und Flammausbreitungsgeschwindigkeit bestehen große Unterschiede. Als "feuerfest" (nicht brennbar) gelten eigentlich nur die Asbest- und Glasfasern, sowie ganz spezielle Chemiefasern wie Nomex. Daneben gibt es einige wenige "schwer entflammbare" Chemiefasern, die vorzugsweise für Dekostoffe eingesetzt werden. Bei zellulosischen Fasern, wie Baumwolle, läßt sich durch eine "flammhemmende" (z. B. "Trevira CS") Ausrüstung ein beschränkter (teilweise auch waschbeständiger) Flammschutz erzielen. Behördliche Vorschriften bestehen in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig nur für Gemeinschaftszelte, fliegende Bauten, Vorhangstoffe für öffentliche Gebäude und Geschäftshäuser sowie für bestimmte Schutzanzüge.
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